Förder-News
Aktuelle förderungen der kfw
Solarstrom für Elektroautos
Für Ladestationen, Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher
Antragsstellung ab 26.09.2023 möglich! Download Infoblatt KfW
Eine großartige Initiative zur Förderung von Elektromobilität und erneuerbarer Energie! Der Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ zielt darauf ab, die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom für das Aufladen von Elektrofahrzeugen zu unterstützen. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
Was wird gefördert?
Die geförderten Maßnahmen umfassen:
Der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW). Zuschuss für die Wallbox: 600 € pauschal
Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung svon mindestens 5 Kilowattpeak (kWp). Für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6000 €
Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh). Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro
VORAUSSETZUNGEN
Um für die Förderung zum Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher in Frage zu kommen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Eigentum an einem selbstgenutzten Wohngebäude: Die Förderung richtet sich ausschließlich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.
Besitz oder verbindliche Bestellung eines Elektroautos: Du musst entweder bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich eines bestellt haben.
Leasingvertrag für das Elektroauto: Falls du das Elektroauto privat leasest, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Ein Firmen- oder Dienstwagen erfüllt nicht die Förderungsvoraussetzungen.
Technische Anforderungen an die Produkte: Die Produkte, nämlich die Wallbox, die Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher, müssen bestimmte technische Kriterien erfüllen:
Die Wallbox muss eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW) haben.
Die Photovoltaikanlage muss eine Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) haben.
Der Solarstromspeicher muss eine Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) haben.
Installation durch ein Fachunternehmen: Die Installation und der Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller Installationsarbeiten, müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
ZUSCHUSS BIS ZU
10.200 €

Energiemanagement-System: Es muss ein Energiemanagement-System vorhanden sein, um die Gesamtanlage zu steuern.
Wohnsitz im selbstgenutzten Wohngebäude: Du musst mit deinem Hauptwohnsitz in dem selbstgenutzten Wohngebäude gemeldet sein.
Neuheit der Produkte: Die Wallbox, die Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher müssen fabrikneu sein. Zum Zeitpunkt der Beantragung darf der Auftrag für diese Produkte noch nicht unterschrieben oder bestellt worden sein.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie für die Förderung in Frage kommen. Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme und -Bedingungen sich ändern können, daher ist es ratsam, die aktuellen Richtlinien und Anforderungen zu überprüfen, bevor Sie eine Antragstellung in Erwägung ziehen.